Bleihaltige Werkstoffe sind langerprobt und bieten viele positive und nützliche Eigenschaften. Alternative Werkstoffe sind oftmals weder wirtschaftlich sinnvoll noch technisch praktikabel. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten schneidet Blei unter anderem aufgrund seiner sehr hohen Recyclingquote und einem bereits etablierten Wertstoffkreislauf derzeit oft besser ab als Werkstoffe mit Blei-Alternativen.
Allgemein bekannt ist aber auch, dass der direkte Kontakt mit Blei und Bleiverbindungen gesundheitsschädlich ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine unmittelbare Gefahr von bleihaltigen Werkstoffen ausgeht. In fester metallischer Form, wie zum Beispiel in Starterbatterien, ist es ungefährlich. Natürlich gelten für Blei herstellende und verarbeitende Unternehmen und deren Beschäftigte aber sehr hohe Sicherheitsstandards. Arbeits- und Gesundheitsschutz mittels modernster Technik hat in den Unternehmen höchste Priorität.
Seit langem stehen auch die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Fokus. Konsequent wurden Prozesse optimiert und neue Technologien entwickelt, um die Energieeffizienz zu erhöhen, Emissionen zu minimieren und Abfall zu vermeiden. Diese Anstrengungen wurden in den vergangenen Jahren nochmals intensiviert, da Blei immer mehr und immer strengeren Verordnungen, Auflagen und Einstufungen unterliegt.
WirtschaftsVereinigung Metalle und Plattform Blei haben einen Leitfaden erstellt, der den momentanen Stand der Diskussion abbildet und Hintergrundinformationen zu verschiedenen Rechtsbereichen gibt.
Bleileitfaden in den Downloads für Sie frei zum Herunterladen verfügbar.
Blei gehört heute zu den am strengsten regulierten und am besten untersuchten Stoffen weltweit.
Seit der im März 2018 verbindlichen Einstufung von massivem Blei als reproduktionstoxisch sind eine Reihe von weiteren chemikalien- und umweltrechtlichen Diskussionen zu Blei im Gange. Insbesondere relevant ist die im Juni 2018 infolge dieser Einstufung vorgenommene Aufnahme von Blei in die SVHC-Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe. Dies hat besondere Relevanz für die Hersteller und Verwender von Blei oder bleihaltigen Legierungen und Materialien.
Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung folgt daraus eine Informationspflicht entlang der Lieferkette. Wenn Halbzeuge oder andere
Erzeugnisse aus Kupferlegierungen gefertigt wurden, die mehr als 0,1 % Blei enthalten, ist bei Lieferung darauf hinzuweisen.